Grenzverlauf zwischen Slowenien und Kroatien wird endlich entschieden

Am 29. Juni 2017 wird das Schiedsgericht seine Entscheidung zum Grenzverlauf zwischen Slowenien und Kroatien bekanntgeben. Der slowenische Premier Cerar hofft, dass Kroatien diese Entscheidung akzeptieren wird. Der slowenische Außenminister Erjavec kann sich nicht vorstellen, dass sich Kroatien als Mitglied der EU nicht an seine Verpflichtungen hält. Kroatien hat dagegen bereits 2015 durch Parlamentsbeschluss den Ausstieg aus dem Schiedsverfahren verkündet wegen einer Verfehlung des slowenischen Richters im Schiedsgericht.

Worum geht es?

Slowenien und Kroatien konnten sich seit dem Niedergang Jugoslawiens in fast 20 Jahren nicht auf einen Grenzverlauf einigen. Unter Vermittlung der EU Kommission haben sich die beiden Länder im Beisein des damaligen schwedischen Premiers und EU Ratspräsidenten zur Einrichtung eines Schiedsgerichtes entschlossen. Unterzeichnet haben diese Vereinbarung die beiden damaligen Premiers Borut Pahor für Slowenien und Jadranka Kosor für Kroatien. Mit dieser Vereinbarung, die durch die Parlamente der beiden Staaten ratifiziert wurde, übergaben sie die Entscheidung über den Grenzverlauf in die Hände eines internationalen Schiedsgerichtes. Im Gegenzug gab Slowenien jeden Widerstand gegen die Aufnahme Kroatiens in die EU auf und Kroatien konnte zum 1. Juli 2013 Mitglied der EU werden.

Das Schiedsgericht entscheidet über den gesamten Grenzverlauf zwischen Kroatien und Slowenien zu See als auch über die 670 km lange Landgrenze sowie über eine Verbindung Sloweniens an internationale Gewässer. Vereinbart wurde, dass das Gericht auf Grundlage von Dokumenten entscheidet, von denen keines nach dem 25.06.1991 verfasst worden sein darf, was dem Tag der Unabhängigkeit entspricht. Es ist vom Gericht demnach zu klären, wo die Grenze zu Zeiten Jugoslawiens zwischen den beiden damaligen Republiken verlief; nach dem juristischen Grundsatz uti possidetis iuris („wie ihr besitzt, so sollt ihr besitzen“), was eine Ausformung des völkergewohnheitsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes ist. Dieser Grenzverlauf soll auch nach der Unabhängigkeit der beiden Staaten gelten.

Der Grenzverlauf zu Lande ist nur an wenigen Stellen strittig und hat keine besonders große Bedeutung. Im Gegensatz dazu ist der Grenzverlauf zu See höchst umstritten, da es zu Zeiten Jugoslawiens keine Grenze zu See gab zwischen den Republiken. Die größte Herausforderung für das Schiedsgericht war sicherlich, über eine Verbindung Sloweniens an internationale Gewässer zu entscheiden. Wie das Gericht darüber entscheidet, wird von besonderer Bedeutung für Slowenien sein und sicher die größte Aufmerksamkeit erhalten.

Warum erkennt Kroatien die Entscheidung nicht an?

Durch geheimdienstliche Aktivitäten Kroatiens konnte 2015 ein Telefonat mitgeschnitten werden, in dem der slowenische Richter über das wahrscheinliche Ergebnis spricht, was gemäß Vereinbarung nicht zulässig war. Im selben Jahr sollte ursprünglich das Schiedsgerichtsergebnis veröffentlicht werden. Dies nahm Kroatien zum Anlass, den einseitigen Ausstieg aus dem Verfahren zu beschließen und zog seine Verfahrensbeteiligten ab. Auch Slowenien tat dies auf Grund des Vorfalls, weshalb das Schiedsgericht 2 neue Richter benannte und feststellte, dass die Verfehlung nicht so gravierend war, dass sie einen Abbruch des Verfahrens begründen würde, weshalb es seine Arbeit fortsetzte.

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