Slowenien schraubt mal wieder etwas an den Gesetzen. Während das neue Familiengesetz verabschiedet wurde – aber natürlich schon die Unterschriften für ein Referendum dagegen gesammelt werden – scheint die Strafrechtsreform deutlich leichter umsetzbar zu sein. Autofahrer können sich zukünftig wegen Raserei vor Gericht wiederfinden und auch die Gesetzeslücke in Bezug auf Scheininsolvenzen wird geschlossen. Außerdem wird es zukünftig mehr Geldstrafen geben und weniger Bewährungsstrafen und zusätzlich kann man sich nun etwas Strafe sparen, wenn man es zugibt.
Der Bereich der Wirtschaftskriminalität wurde um die Herbeiführung einer Scheininsolvenz sowie der Erschleichung von Krediten und zweckgebundenen Mitteln erweitert, wenn sie unzweckmäßig verwendet werden. Desweiteren wurde eine neue Bestimmung hinzugefügt, die das Beweisverfahren bei Beschädigung öffentlichen Eigentums erleichtert.
Für Straßenverkehrsteilnehmer hält das neue Gesetz nun den Ausdruck „waghalsiges Fahren“ statt „gefährliches Fahren“ parat, unter den auch das Fahren unter Alkoholeinfluss fällt. Bei Begehung dieser Straftat drohen nun bis zu 3 Jahre Gefängnis. Zu einer Straftat werden dann auch Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h in Fußgängerbereichen und 50 km/h auf der Straße, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Außerdem kann Wiederholungstätern das Auto beschlagnahmt werden, was auch für geliehene Fahrzeuge gilt. Es ist also anzuraten genau zu prüfen, wem man das eigene Fahrzeug leiht.
Das Strafgesetz wird zukünftig das Aussprechen von Geldstrafen fördern, indem auch die Möglichkeit von Ersatzstrafen eingeführt wird, denn es hat sich gezeigt, dass die Gerichte viele Bewährungsstrafen aussprechen. Durch die Anerkennung der Schuld wird die Strafe nun abgemildert und unzurechnungsfähige Täter oder Täter mit stark verminderter Schuldfähigkeit werden zwingend an psychiatrische Einrichtungen verwiesen. Stellt sich die Frage, warum erst jetzt?
Der Staatssekretär erwartet die meiste Polemik in den Fachabstimmungen mit der Gesellschaft zum Schutz von Minderjährigen, denn der Geschlechtsverkehr von Personen unter 15 Jahren untereinander bleibt ungestraft. Es würde mich wundern, wenn nicht so mancher Leser kurz nachdenkt, ob er ansonsten auch heutzutage noch straffrei bleiben würde.
Interessant bei der Entwicklung des Gesetzesvorschlages ist noch, dass ein Mitglied des Rates zur Gesetzesreform vor 2 Monaten ausstieg, weil er sich mit dem Vorschlag nicht durchsetzen konnte, dass die höchstmögliche Strafe 20 Jahre beträgt. Es bleibt bei der Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Da kann man fast nur froh sein, denn was es bedeutet jemanden nicht lebenslang einsperren zu können, sah man in Deutschland gut bei den nachträglich zur Sicherheitsverwahrung verurteilten Tätern, die wieder freigelassen werden mussten und noch müssen.