Im November 2009 einigten sich Slowenien und Kroatien vertraglich darauf, den seit langen Jahren schwelenden Grenzkonflikt um die Bucht von Piran vor dem internationalen Schiedsgericht zu klären. In beiden Ländern waren dem Vertragsabschluss heftige innenpolitsche und vor allem nicht immer sachliche Debatten voraus gegangen. Gleichwohl fanden sich die notwendigen politschen Mehrheiten, die in dieser Lösung eine Chance zur Beilegung der unsäglichen Grenzstreitigkeiten sahen, die das Verhältnis der beiden Nachbarn stets trübte.
Beide Länder haben das schiedsgerichtliche Abkommen nun bei den Vereinten Nationen in New York registrieren lassen. Dies bedeutet, dass sich die beiden Staaten vor dem Internationen Gerichtshof (IGH) in Den Haag und anderen UNO-Institution darauf berufen können.