Verfassungsgericht verbietet Tito als neuen Straßennamen

„Die symbolische Größenordnung der Tito Straße ist fest verbunden mit der symbolischen Bedeutung des Namens Josip Broz – Tito, dem jugoslawischen Marschall und späteren lebenslangen Präsidenten der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawiens (SFRJ). Der Name Tito symbolisiert nicht nur die Befreiung des Gebietes des heutigen Sloweniens während der faschistischen Besetzung im 2. Weltkrieg, sondern vielmehr symbolisiert er auch das totalitäre kommunistische Nachkriegsregime, das kennzeichnend für umfangreiche und grobe Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten steht“, schrieben die Verfassungsrichter in die einstimmige Urteilsbegründung.

Bei der Beurteilung folgten sie dem Grundprinzip der Achtung der Menschenwürde, die im Mittelpunkt der Verfassungsordnung steht, teilten sie mit. In der Verfassung sind auch einige Grundsätze umrissen, „aus der die Qualität der grundsätzlichen Verfassungsrechte eines neuen eigenständigen und unabhängigen Staates hervorgeht“.

Damit kam es auch zum Bruch mit den Werten des SFRJ  Konzeptes und solche „erneuten Namensgebungen haben heutzutage keinen Platz mehr“.

„Über verfassungswidrige Bestimmungen oder andere Machthandlungen, die von symbolischer Bedeutung sind, kann man dann sprechen, wenn aus diesem Autoritätssymbol der Macht Werte hervorgehen, die unvereinbar mit den Grundwerten sind, wie es die Menschenwürde, die Freiheit, die Demokratie und das Regierungsrecht sind.

Da die Namensgebung öffentlicher Plätze eine Herrschaftstätigkeit ist, bedeutet das, dass die Obrigkeit diese Werte anerkennt, sie unterstützt oder sich mit diesen identifiziert“, schreiben die Richter.

„Die erneute Einführung der Straßennennung nach Josip Broz – Tito, als Symbol des jugoslawisch kommunistischen Regimes, kann nicht nur als Unterstützung einer geschichtlichen Person bzw. seiner persönlichen Handlungen gesehen werden, sondern viel mehr als Fürsprache des gesamten geschichtlichen Zeitraumes seiner Herrschaft und dessen Regierungssystem als solches.

Deshalb ist es nicht entscheidend, was die Stadtregierung mit der Einführung der Tito Straße erreichen wollte bzw. welche Ziele sie damit verfolgen, sondern entscheidend ist, dass die Anfechtung der Verordnung objektiv nachvollziehbar ist als Anerkennung des einstigen nichtdemokratischen Regimes“, begründen die Richter. Sie meinen, dass der angeführte §2 der Ljubljaner Stadtverordnung verfassungswidrig ist.

„Nicht nur die Toten und Gegner des früheren Regimes, sondern auch die sonstige Öffentlichkeit könnte so eine Obrigkeitshandlung als neugestaltete Unterstützung des damaligen kommunistischen Regimes verstehen“, wie sie noch schrieben.

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