Vorgezogene Parlamentswahlen am 4. Dezember 2011

Staatspräsident Danilo Türk teilte mit, dass er auf Grundlage der slowenischen Verfassung entschieden hat das Parlament am 21. Oktober aufzulösen und die Neuwahlen für den 4. Dezember auszuschreiben. Der Präsident sagte auch, dass er sich vor der Entscheidung mit dem Parlamentspräsidenten, den Parteivorsitzenden der Parlamentsparteien sowie Verfassungsrechtlern besprochen hatte.

„Bei der Entscheidung berücksichtigte ich auch die Notwendigkeit, dass das Parlament seine Arbeit beendet und die vorgezogenen Neuwahlen frühestmöglich stattfinden“, sagte er und forderte alle auf, die im Parlament arbeiten sowie alle, die die Wahlen vorbereiten werden, dass sie ihre Arbeit ernsthaft und verantwortlich durchführen, „damit sich die Staatsangehörigen am 4. Dezember bei den Wahlen gut entscheiden werden“.

Nachdem das Parlament der Regierung von Borut Pahor am 20. September das Misstrauen aussprach, hätte Pahor dem Parlament ein erneutes Misstrauensvotum stellen können, desweiteren hätten 10 Abgeordnete oder der Präsident Türk innerhalb von 7 Tagen einen neuen Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt aufstellen können. Pahor hatte sich jedoch bereits gegen ein erneutes Misstrauensvotum entschieden und das Parlament stellte auch keinen neuen Kandidaten auf.

Die Verfassungsrechtler waren sich vergangene Woche nicht einig, ob der Präsident das Parlament sofort auflösen und Neuwahlen ansetzen kann oder er 30 Tage warten muss, was der Zeitraum wäre, den die Abgeordneten Zeit hätten  bis sie in 3 Versuchen spätestens eine neue Regierung aufstellen könnten.

Dazu hat sich Türk am Dienstag mit diversen Verfassungsrechtlern besprochen. Der ehemalige Verfassungsrichter Ciril Ribicic sagte, dass die Meinungen der Juristen bei den Beratungen unterschiedlich waren. Ribicic war der Meinung, dass der Präsident das Parlament sofort auflösen kann, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, dass ein Nachfolger vorgeschlagen wird und zwar bereits vor Ablauf der 30 Tage. Einig waren sich aber alle, dass der Präsident nichts falsch macht, wenn er 30 Tage wartet.

Spätestens 2 Monate nach der Auflösung des Parlaments und der Ausschreibung von Neuwahlen, muss das neue Parlament gewählt sein. Frühestens aber können Neuwahlen 40 Tage nach der Ausschreibung stattfinden.

Somit finden am 4. Dezember erstmals in der Geschichte Sloweniens vorgezogene Neuwahlen statt. In der Vergangenheit kam es zwar bereits zwei Mal zur Aussprache des Misstrauens durch das Parlament, allerdings wurde daraufhin immer ein neuer Kandidat gewählt. Dies geschah 1992, als Lojze Peterle sein Amt niederlegen musste, und im Jahre 2000, als Janez Drnovšek abtreten musste.

Dies werden die sechsten Parlamentswahlen seit der Unabhängigkeit Sloweniens. Nach Aussage der Wahlkommission (DVK) wird die Wahl zwischen 4,2 und 4,5 Millionen Euro kosten. Die Kommission hat bereits mit den Vorbereitungen für die Wahlen begonnen und es wird alles so verlaufen, wie es sein muss, teilt sie mit.

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