Führerscheinklassen in Slowenien

In Slowenien sind die verschiedenen Kategorien des EU-Führerschein maßgebend. Nachfolgend ist kurz zusammenfassend dargestellt, welche Fahrzeuge ich mit welcher Fahrerlaubnis in Slowenien führen darf.

 

Mit ab dem 1.01.1999 erworbenen PKW-Führerschein der Klasse B darf man in Slowenien folgende Fahrzeuge fahren:                         

bis 3,5 t Fahrzeuggewicht

8 Fahrgastplätze (ohne Fahrer)

Anhänger bis 750kg oder bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtzuggewicht nicht mehr als 3,5t1)
Bedeutet:
Der Hänger darf in jedem Fall bis 750kg haben, unabhängig vom Gesamtzuggewicht. Er darf aber auch schwerer sein, aber nicht schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs und das Gesamtgewicht des Zuges (Summe der zul. Ges.-Gew.) darf nicht mehr als 3,5t betragen.
Beispiel:
Zugfahrzeug mit 2,8t zul. Ges.Gew. darf einen 750kg-Hänger ziehen, Zugfahrzeug mit 2,3t zul. Ges.Gew. und 1,3t Leergewicht darf einen 1200kg-Hänger ziehen, alles immer unter Beachtung der fahrzeugspezifischen Bestimmungen   

Der Führerschein der Klasse B ist unbefristet gültig und schließt ein:

Klasse BE (wie B, aber mit Hänger über 750kg),

Klasse M (Krafträder, Mofas bis 50 ccm und 45 km/h)

Klasse S (Trike, Quad)

Klasse L (Zugmaschinen i.d. Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Hänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge)
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

Man darf also mit dem üblichen EU-PKW-Führerschein Fahrzeuge bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 t und eingeschränkt mit Anhänger (s.o) fahren.

Für alles, was gewichtsmäßig darüber hinausgeht, brauche ich grundsätzlich einen LKW-Führerschein. Es gibt zwar noch einige Sonderregelungen, aber die müssen hier nicht unbedingt erläutert werden.
Wichtig ist aber – am Rande bemerkt – auch, dass man auch die maximale Achslasten des jeweiligen Fahrzeugs achtet.



Alter Führerschein der Klasse 3

Bis zum 31.12.1998 erwarb man in Deutschland einen „alten“ PKW-Führerschein der Klasse 3.
Ist man im Besitz eine solchen Fahrerlaubnis, gilt dieser auch für Slowenien und umfaßt automatisch folgende der Kategorien des EU-Führerscheins:

den „normalen“ PKW-Führerschein:
Klasse B (Kfz. bis 3,5t und 8 Fahrgastplätze und Anhänger bis 750kg oder bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtzuggewicht nicht mehr als 3,5t

Klasse BE (wie B, aber mit Anhänger über 750kg, als Sattelzug sogar bis 15 t und mit durchgehender Bremsanlage sogar bis 18,5t – sofern der Zug nicht mehr als 3 Achsen hat (wobei Achsen,die weniger als 1m auseinander liegen als eine Achse zählen)

Klasse M (Krafträder, Mofas bis 50 ccm und 45 km/h)

Klasse L (Zugmaschinen i.d. Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Hänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge)

Klasse S (Trike, Quad)

Klasse C1 (Kfz. bis 7,5t und 8 Fahrgastplätze mit Hänger bis 750kg)

Klasse C1E (wie C1, aber mit Anhänger über 750kg, Gesamtzuggewicht bis 12t).

Man darf somit Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und nahezu unbeschränkt (s.o.) mit Anhänger fahren.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert